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Glossar: Sozialrecht

Darlehen (Bürgergeld)

Das Bürgergeld ist ein Pauschalbetrag. Die Leistungsberechtigten müssen damit eigenverantwortlich wirtschaften und auch größere Ausgaben (Kleidung, Schuhe, Reparaturkosten, ...) damit bestreiten. Wem das nicht gelingt oder unvorhersehbare Kosten begleichen muss wie eine Stromnachzahlung, der kann bei seinem Jobcenter ein zinsloses Darlehen beantragen. Das Darlehen wird getilgt, indem monatlich maximal zehn Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs abgezogen und weniger ausgezahlt werden. Bei einem Regelbedarf in Höhe von 563 Euro werden also monatlich 56,30 Euro weniger ausgezahlt, so lange, bis der geliehene Geldbetrag zurückgezahlt wurde.

 

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