- Beratung von über- und verschuldeten Familien oder Einzelpersonen (Basisberatung, Existenzsicherung, Krisenintervention, Schuldnerschutz, usw.) auf der Grundlage des SGB XII
I. V. m. § 16a SGB II, § 14 SGB I, § 8 RDG, § 850k Abs. 5 ZPO, §§ 305 ff. InsO
- Anamnese, Problembeschreibung, Zielsetzung
- Forderungsüberprüfung und Schuldnerschutz
- Psychosoziale Beratung und pädagogisch-präventive Beratung zur Vermeidung von Überschuldungssituationen
- Entwicklung und Umsetzung von Sanierungsstrategien
- Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs und Erstellen von Bescheinigungen über das Scheitern einer außergerichtlichen Einigung
- Hilfestellung und Begleitung bei der Antragstellung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Erstellung von Pfändungsschutzbescheinigungen
- Beratung von sozialrechtlichen Fragestellungen, finanzielle, und persönliche Angelegenheiten