Eine Einrichtungsstiftung ist im Unterschied zu einer Förderstiftung selbst Rechtsträger einer gemeinnützigen sozialen Einrichtung, wie zum Beispiel eines Krankenhauses oder Altenheims, eines Frauenhauses oder einer Erziehungsberatungsstelle. Die Einrichtungsstiftung nutzt ihr Stiftungsvermögen (zum Beispiel Gebäude) unmittelbar für den Betrieb ihrer eigenen Einrichtung – zum Nutzen der Menschen, denen sie hilft. Sie unterliegt der Stiftungsaufsicht und der Prüfung durch das Finanzamt.
Eine eigene Stiftung zu gründen oder eine bestehende Stiftung zu unterstützen bedeutet, Sie hinterlassen eine nachhaltige Spur der Menschlichkeit auf diesem Planeten. Mehr