Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist, die Forderungen eines Gläubigers (beispielsweise einer Bank, Firma oder Person) beim Schuldner durchzusetzen. In der Regel teilt der Gerichtsvollzieher mit, wann er kommt. Es ist empfehlenswert, ihn hereinzulassen, da er sonst mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss wiederkommen kann.
Bei der Sachpfändung schaut der Gerichtsvollzieher in der Wohnung nach Gegenständen, die bei einer Versteigerung einen annehmbaren Erlös bringen. Diese Gegenstände werden oft nicht sofort mitgenommen, sondern mit einem Pfandsiegel (Kuckuck) versehen. Bei der Abgabe der Vermögensauskunft muss der Schuldner wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über sein Vermögen und Einkommen machen.
Wie verläuft der Besuch des Gerichtsvollziehers?
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