Wer eine Vermögensauskunft abgibt, muss wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über seinen Vermögenssituation machen. Diese früher als "Eidesstattliche Versicherung" oder "Offenbarungseid" bezeichnete Versicherung gibt dem Gläubiger (der Institution oder Person, der man Geld schuldet) Auskunft über die konkrete Einkommens- oder Vermögenslage des Schuldners.
Der Gläubiger erfährt auf diese Weise, wo er zum Beispiel im Rahmen einer Zwangsvollstreckung (die der Gerichtsvollzieher ausführt) Geld pfänden ("beschlagnahmen") kann. Eine Vermögensauskunft beantragt der Gläubiger beispielsweise, wenn der Schuldner den Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung gelassen hat oder die Pfändung erfolglos war. Die Vermögensauskunft wird dem Gerichtsvollzieher gegenüber abgegeben. 
	
			
				
		
			
				Faktenblatt: Vermögensauskunft
				Wichtige Informationen zur Vermögensauskunft (ehemals Eidesstattliche Versicherung). Dadurch erfährt der Gläubiger, ob und wo er etwas pfänden kann.
				
			 
		
			 
		
	
	
			
				
		
			
				
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