Die Begriffe Abhängigkeit und Sucht werden umgangssprachlich oft gleichbedeutend verwendet. Abhängigkeit bedeutet, dass man nicht mehr ohne das Suchtmittel (Alkohol, Drogen, Medikamente) leben kann oder einen zwanghaften Drang verspürt, ein bestimmtes Verhalten auszuüben.
In der Fachsprache nennt man dies das "Abhängigkeitssyndrom". Es zeichnet sich durch eine Anzahl von seelischen und/oder körperlichen Erscheinungen aus, wie z.B. die Notwendigkeit zur Steigerung der Suchtmittel-Dosis oder die Entzugserscheinungen. Eine wiederholte Einnahme psychotroper Substanzen führt zu diesen Symptomen. Psychotrop bedeutet, dass die eingenommenen Stoffe das Bewusstsein und die Seele verändern.  
Abhängig im Sinne einer Krankheit kann man auch von bestimmten Verhaltensweisen wie z.B. maßlosem Computerspielen oder Glücksspielen werden. 
Abhängigkeit ist als Krankheit anerkannt. Renten- und Krankenversicherungen (und nachrangig Träger der Sozialhilfe) übernehmen die Behandlungskosten.
	
	
	
			
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