Häftlinge können bei guter Führung das Gefängnis zu bestimmten Zeiten verlassen. Dieser Ausgang kann für ein paar Stunden erlaubt werden, eine Übernachtung zu Hause einschließen oder sogar einen Urlaub außerhalb des Gefängnisses.
Diese Lockerung der Haft ermöglicht es dem Häftling, in Kontakt mit Familie und Freunden zu bleiben, Behördengänge zu erledigen oder sich auf die Entlassung vorzubereiten.
Anfangs muss ein Angehöriger dafür sorgen, dass der Häftling abgeholt und rechtzeitig zurückgebracht wird. Wer keine Angehörigen hat, kann auch von Ehrenamtlichen bei Ausgängen begleitet werden.
	
	
	
			
				
		
			
				
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