Im Maßregelvollzug werden psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter(innen) untergebracht, die als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten. Schuldunfähig bedeutet, der Täter ist wegen einer seelischen Störung unfähig, das Unrecht der Tat einzusehen. Die Schuld(un)fähigkeit wird durch einen Arzt / eine Ärztin festgestellt.
Die Maßregelvollzugs-Einrichtungen sind psychiatrisch-forensische Fachkrankenhäuser oder Abteilungen an psychiatrischen Kliniken. Diese Einrichtungen sollen Sicherheit für die Bevölkerung und eine sinnvolle Therapie für die Straftäter (in diesem Zusammenhang als Patienten bezeichnet) gewährleisten.
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