Durch freiwillige gemeinnützige Arbeit können Verurteilte die mittellos sind und dies nachweisen, ihre Geldstrafe tilgen. Sie können so auch der drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen, die fällig wird, wenn sie die vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können. Damit werden zum einen die negativen Folgen einer Haftstrafe vermieden, zum anderen schafft diese Möglichkeit mehr (Bestrafungs-)Gerechtigkeit für finanziell schlechter gestellte Verurteilte.
Die Regelungen zur gemeinnützigen Arbeit ("Schwitzen statt Sitzen") legt jedes Bundesland eigenständig fest.
Gemeinnützige Arbeit wird nicht automatisch angeordnet. Wer seine Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss bei der Vollstreckungsbehörde vielmehr einen Antrag auf Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit stellen.
Wie viele Stunden die gemeinnützige Arbeit pro Arbeitstag dauert, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Für einen Tagessatz müssen je nach Bundesland zwischen drei und sechs Stunden Arbeit geleistet werden.
	
	
	
			
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