Um zu verhindern, dass schwangere Frauen in Notsituationen ihr Kind töten, gibt es in Krankenhäusern das Angebot zur anonymen Geburt und seit 2014 das Angebot der vertraulichen Geburt. 
Bei einer anonymen Geburt werden die Daten der Mutter im Krankenhaus nicht erfasst, die schwangere Frau hat aber die Möglichkeit, ihr Kind unter ärztlicher Betreuung zur Welt zu bringen. Das Kind wird nach einer achtwöchigen Frist entweder an Pflegeeltern übergeben oder zur Adoption freigegeben.
Bei einer vertraulichen Geburt gibt die schwangere Frau nur einmalig gegenüber einer Beraterin ihre Identität preis. Die Beraterin nimmt die persönlichen Daten auf und sorgt dafür, dass diese sicher hinterlegt werden. Ab einem Lebensalter von 16 Jahren kann das vertraulich geborene Kind seine Identität und damit seine Herkunft erfahren. 
Auch bei der Babyklappe oder dem Babyfenster bleibt die Identität der Mutter unbekannt, um das Leben des Neugeborenen zu schützen.
	
	
	
			
				
		
			
				
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					Online-Angebot www.geburt-vertraulich.de 
				
				    Beratung & Geburt vertraulich bietet die Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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