Kurzzeitpflege

Entlastung für pflegende Angehörige

Eine Pflegerin sitzt am Bett einer alten Dame und hält ihre Hand, beide lächeln den Betrachter an.

Pflegebedürftige Menschen können auch für begrenzte Zeit als Kurzzeitpflegegast in unsere Einrichtung kommen. Sie werden bei uns im Haus mehrere Tage oder Wochen versorgt und betreut. Kurzeitpflege kommt in Frage, wenn

  • pflegende Angehörige eine Erholungspause brauchen oder wegen Urlaub, eigener Krankheit oder Kur vorübergehend nicht zur Verfügung stehen.
  • sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen kurzzeitig verschlechtert und die Pflegeperson überfordert ist.

Nach einem Krankenhausaufenthalt bietet Kurzzeitpflege Unterstützung bei der schrittweisen Rückkehr in den eigenständigen Alltag, vor allem wenn

  • Alleinstehende sich nach der Entlassung nicht sofort wieder selbst versorgen können,
  • zu Hause erst die Lebensverhältnisse an die veränderten Bedürfnisse des Patienten angepasst werden müssen,
  • noch eine Zeit lang bestimmte Therapien fortgesetzt werden sollen.

Die Pflegekosten für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege trägt in der Regel die Pflegekasse. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten trägt der Kurzzeitpflegegast.

Eine Kurzzeitpflege kann auch helfen abzuklären, ob eine dauerhafte stationäre Versorgung erforderlich ist. Ältere Menschen, die überlegen ins Caritashaus St. Vincenz einzuziehen, können so für eine Zeit bei uns "Probe wohnen". Danach fällt für sie die Entscheidung oft leichter.