Eine Erwerbsminderung liegt dann vor, wenn eine Person aufgrund einer dauerhaften psychischen oder körperlichen Erkrankung oder Behinderung nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten kann. Typische Ursachen sind beispielsweise Depressionen, Rückenerkrankungen oder Unfälle. Kann die Arbeitsfähigkeit auch durch Rehabilitationsmaßnahmen nicht wiederhergestellt werden und kann die betroffene Person nicht länger als sechs Stunden pro Tag arbeiten, so sichert die Erwerbsminderungsrente den Lebensunterhalt.
Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist die Antragsstellung beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Dieser prüft dann, ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllt sind. Daneben müssen jedoch auch noch versicherungsrechtliche Voraussetzungen vorliegen. Der Antragssteller muss mindestens fünf Jahre lang gesetzlich rentenversichert sein. In den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderungsrente müssen drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.
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