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Glossar: Kinder und Jugendliche, Behinderung

Inklusion

Inklusion steht für ein selbstverständliches Zusammenleben unterschiedlicher Menschen, ohne dass dabei Einzelne ausgegrenzt werden. Alle Menschen haben ein Recht, sich frei zu entfalten und die Welt mit zu gestalten. Dabei spielt es keine Rolle, woher jemand kommt oder mit welchen körperlichen, intellektuellen oder geistigen Einschränkungen er lebt. Die Inklusion fordert, dass sein Umfeld so gestaltet werden muss, dass er oder sie sich entsprechend der eigenen Möglichkeiten einbringen kann. 

Die Aktion Mensch erklärt den Begriff der Inklusion in einem Video:

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Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet das Konzept der Inklusion, dass alle Angebote so gestaltet werden, dass alle Kinder und Jugendliche – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Intelligenz und ihrer körperlichen Fähigkeiten – daran teilnehmen können. 

Im schulischen Bereich ist mit Inklusion das Recht jedes Kindes gemeint, in die jeweils zuständige Regelschule aufgenommen zu werden. Hieraus folgt unter anderem die Pflicht der Schulbehörden, Kinder mit Behinderung in die allgemeinen Schulkonzepte einzubeziehen.

Wohn-, Pflege und Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderung sind so zu gestalten, dass diese nicht in "Sondereinrichtungen" leben und arbeiten müssen. Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) sieht vor, dass das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen gilt, unabhängig von Art und Grad ihrer Behinderung. 

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