Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Drei Arten von Vollmachten und Verfügungen helfen, damit das in Ihrem Sinne geschieht.
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Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Übersichtsseite des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz zum Betreuungsrecht
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