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Glossar: Sozialrecht, Behinderung

UN-Behindertenrechtskonvention

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention) regelt die Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderung und befördert damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Völkerrechtsvertrag. Durch die Ratifizierung - die völkerrechtlich verbindliche Erklärung, die UN-Behindertenrechtskonvention als völkerrechtlichen Vertrag abzuschließen -  ist die Konvention Teil der deutschen Rechtsordnung.

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