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Glossar: Kinder und Jugendliche

Heimerziehung

Die Heimerziehung ist nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz eine Form der Erziehungshilfen. Ihre Aufgabe ist es, Kinder und Jugendliche zu fördern. Es geht nicht darum, die Gesellschaft vor minderjährigen "Problemfällen" zu schützen. Heimerziehung kann grundsätzlich nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten erfolgen. Ausnahmen sind aber möglich, wenn sie durch das Vormundschafts-Gericht beschlossen werden. In der Regel erfolgt die Heimerziehung in einem Verbund von Jugend-Wohngemeinschaften, Erziehungsgruppen und Einzelbetreuung. Zuständig ist das örtliche Jugendamt.

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