Ob eine Person einen Migrationshintergrund hat oder nicht, hängt nicht davon ab, ob sie selbst zugewandert ist. Sie hat dann einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht von Geburt an im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist. 
Laut Definition werden daher folgende Personengruppen als Menschen mit Migrationshintergrund bezeichnet: zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer(innen) und Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler(innen) sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen.
Vertriebene des Zweiten Weltkrieges und ihre Nachkommen zählen nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund, da sie bzw. ihre Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren sind.
	
	
	
			
				
		
			
				
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