Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist der Kernbereich des Jugendhilferechts und ein Bereich des Sozialgesetzbuches, 8. Buch (SGB VIII). Es betont die Elternverantwortung und den Rechtsanspruch aller jungen Menschen auf die Förderung ihrer Entwicklung sowie auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Durch dieses Gesetz werden die Tätigkeiten der Jugendhilfe beim örtlichen Jugendamt konzentriert. Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind unter anderem der Kinder- und Jugendschutz, die Familienförderung, die Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Inobhutnahme und Vormundschaft.
Beratung für Kinder und Jugendliche
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