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Glossar: Sozialrecht, Kinder und Jugendliche

Missbrauch, sexueller

In Deutschland wird der Begriff "sexueller Missbrauch" in der breiten Öffentlichkeit, in den Medien und von vielen Betroffenen verwendet. Auch das Strafgesetzbuch spricht von sexuellem Missbrauch, meint aber anders als der allgemeine Sprachgebrauch damit nur die strafbaren Formen sexueller Gewalt nach dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) sowie weitere sexualbezogene Straftaten.

Fachpraxis und Wissenschaft sprechen häufig von "sexueller Gewalt an Kindern bzw. Jugendlichen". Diese Formulierung stellt heraus, dass es sich um Gewalt handelt, die mit sexuellen Mitteln ausgeübt wird. Der ebenfalls verwendete Begriff "sexualisierte Gewalt" geht noch einen Schritt weiter und verdeutlicht, dass bei den Taten Sexualität benutzt wird, um Gewalt auszuüben.

Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Die Täter oder die vergleichsweise wenigen Täterinnen nutzen dabei ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.

Diese sozialwissenschaftliche Definition bezieht sich auf alle Minderjährigen. Bei unter 14-Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können. Sie sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind damit einverstanden wäre.

Die Handlungen, die als sexuelle Gewalt oder Missbrauch bezeichnet werden, weisen eine große Bandbreite auf. Jede sexuelle Gewalt verletzt Mädchen und Jungen, auch wenn sie im Einzelfall vielleicht nicht strafbar ist. 

Der Deutsche Caritasverband hat Empfehlungen zur Prävention gegen sexuellen Missbrauch herausgegeben, um sexuellem Missbrauch in den Diensten und Einrichtungen der Caritas vorzubeugen. Alle Dienste und Einrichtungen haben institutionelle Schutzkonzepte entwickelt und Regelungen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung vereinbart.

 

 

Weitere Informationen zum Herunterladen
Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes (DCV) für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjähri-gen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen

In seiner Verantwortung für den Schutz der Würde und Integrität Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener hat der Deutsche Caritasverband die folgenden Leitlinien im März 2021 beschlossen und im Januar 2024 aktualisiert. Die Leitlinien sollen ein einheitliches und rechtssicheres Vorgehen in allen Bereichen des Deutschen Caritasverbandes mit seinen Gliederungen und Mitgliedsorganisationen im Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen gewährleisten.

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