Zu den Hilfen zur Erziehung gehören vor allem die Erziehungsberatung, die Erziehungsbeistandschaft, die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Vollzeitpflege, die Heimerziehung und das Betreute Wohnen.
Die Hilfen zur Erziehung sind kommunale Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Familien mit Kindern.
In einem Hilfeplan werden die verschiedenen ambulanten und (teil-)stationären Angebote geplant. Somit sollen alle Betroffenen an der Gestaltung der Hilfen zur Erziehung beteiligt werden.
Auf diese Hilfen besteht sogar ein Rechtsanspruch gegenüber dem Jugendamt, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Allerdings gilt kein Anspruch auf eine bestimmte Form der Hilfe, sondern nur auf eine geeignete und notwendige Hilfeform.
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Das Netz der Online-Beratung durch katholische Beratungsstellen wächst kontinuierlich, ist aber noch nicht flächendeckend ausgebaut. Sie finden aber bereits auf vielen Internetseiten regionale Angebote.
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