Das Jugendamt ist eine kommunale Organisation und Sozialleistungs-Behörde für die öffentliche Jugendhilfe. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz muss jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein Jugendamt einrichten. Gebildet wird es aus Jugendhilfe-Ausschuss und Verwaltung des Jugendamts. Diese zweigliedrige Organisation soll eine ständige Einbeziehung der freien Träger und der Fachöffentlichkeit in die laufenden Maßnahmen des Jugendamts garantieren.
Das Jugendamt ist dafür zuständig, Gefährdungen des Kindeswohls zu vermeiden oder zu beseitigen. Dazu wird es in gerichtlichen Verfahren tätig, aber zum Beispiel auch als vermittelnde und die Erlaubnis erteilende Behörde für Pflegepersonen und Betreuungseinrichtungen. Darüber hinaus tritt das Jugendamt als Beistand, Amtspfleger, Amtsvormund und Beurkundungsstelle auf.
Problemlöser und Helfer in der Not
Wenn zuhause alles schief läuft oder wenn Gewalt und Mobbing im Spiel sind, helfen selbst Freunde oder Eltern manchmal nicht wirklich weiter. Im Jugendamt findest Du Fachleute für solche Situationen, an die Du Dich auch alleine wenden kannst.
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Übersicht der Kommunalen Jugendämter
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