Die Jugendarbeit ist ein Teil der Jugendhilfe. Sie wird im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt. Sie ist neben der Bildung und Erziehung in Elternhaus, Kindergarten oder Schule und beruflicher Ausbildung ein weiterer Bildungsbereich, der Kindern und Jugendlichen außerhalb von Schule und Beruf angeboten wird.
Die Teilnahme ist freiwillig. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt der Jugendarbeit auf Freizeitgestaltung.
Neben dem Jugendamt, den Wohlfahrtsverbänden und den Kirchen sind vor allem Jugendverbände Träger der Jugendarbeit.
Die Jugendarbeit soll dazu beitragen, dass junge Menschen zur Selbstbestimmung befähigt und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt und hingeführt werden.
Beratung für Kinder und Jugendliche
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