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Glossar: Kinder und Jugendliche

Jugendhilfeausschuss

Zusammen mit der Jugendamtverwaltung bildet der Jugendhilfeausschuss das Jugendamt. Er ist gegenüber der Verwaltung des Jugendamts das übergeordnete Gremium. In grundsätzlichen Fragen der Jugendhilfe ist er auch allein zuständig. Von grundsätzlicher Bedeutung sind zum Beispiel die Jugendhilfeplanung oder die Grundsätze für die finanzielle Förderung der Freien Träger.

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