Die ambulante Pflege wird auch als häusliche Pflegehilfe bezeichnet. Sie wird in der Regel durch Mitarbeiter(innen) von Sozialstationen oder eines anderen ambulanten Pflegedienstes erbracht. Zum Leistungsangebot der häuslichen Pflegehilfe gehören neben der pflegerischen Versorgung auch Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege wie die Gabe von Medikamenten oder der Verbandswechsel, Hilfen bei der Haushaltsführung und pflegerische Betreuungsmaßnahmen wie zum Beispiel Aktivitäten, um soziale Kontakte aufrecht zu halten.
Ambulante Pflegedienste werden zum Beispiel von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden wie die Caritas oder von privaten Unternehmen betrieben. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den vereinbarten und erbrachten Leistungen. Für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten.
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