Gesetzlich vorgeschriebene Besuche bei Personen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen. Beratungsbesuche werden von zugelassenen Pflegediensten oder anerkannten Beratungsstellen in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen durchgeführt. Sie dienen der pflegepraktischen Unterstützung der pflegenden Angehörigen und sollen die Qualität der häuslichen Pflege sichern.
Die Beratungsbesuche finden - je nach Pflegegrad - halb- oder vierteljährlich statt. Der Leistungsempfänger muss mit einem Pflegedienst die Besuche vereinbaren. Das Pflegegeld wird gekürzt oder im Wiederholungsfall ganz entzogen, wenn Pflegebedürftige die Beratung nicht abrufen.
Pflegebedürftige, die keinen Anspruch auf Pflegegeld haben (z.B. Personen mit Pflegegrad 1) oder Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können auf freiwilliger Basis halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Verwandte Einträge
Mehr dazu auf caritas.de:
Unterstützung fürs Leben zu Hause
Auch im hohen Alter zu Hause wohnen, ist ein Traum für viele. Dank ambulanter Dienste, ehrenamtlicher und professioneller Helferinnen und Helfer ist das heute immer mehr Menschen möglich. Lesen Sie hier, welche Unterstützung es gibt.
Mehr
So funktioniert die Online-Beratung
Über die Online-Beratung der Caritas können Sie einfach und sicher Ihre Fragen zu verschiedenen Hilfethemen stellen. Wenn Sie wollen, können Sie anonym bleiben. Und so geht's ...
Mehr