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Glossar: Alter und Pflege

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.  Im Auftrag der Pflegekassen überprüft er bei gesetzlich Versicherten, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dazu erstellt der MDK ein Gutachten, das maßgeblich für die Leistungsentscheidung der Pflegekassen ist.

Außerdem kontrolliert er im Auftrag der Landesverbände der  Pflegekassen die ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland.  Die Mitarbeiter des MDK prüfen, ob vereinbarte Qualitätsstandards eingehalten werden. Sie beraten Träger und Pflegeeinrichtungen, um Qualitätsmängeln vorzubeugen, und stärken diese in ihrer Eigenverantwortung für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität.

Der medizinische Dienst der privaten Pflegeversicherung heißt MEDICPROOF.

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