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Glossar: Alter und Pflege

Heimaufsicht

Die Heimaufsichtsbehörde prüft, ob stationäre Einrichtungen für Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen die Anforderungen der jeweiligen Landesheimgesetze erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen fallen darunter auch betreute Wohngruppen oder Betreutes Wohnen. In der Regel wird jedes Heim einmal im Jahr geprüft. Die Prüfungen können angemeldet oder unangemeldet erfolgen.

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