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Glossar: Alter und Pflege

Wohngemeinschaft

In Wohngemeinschaften, Wohngruppen und Hausgemeinschaften leben Menschen zusammen. Sie führen gemeinsam den Haushalt, gestalten den Alltag und unterstützen sich gegenseitig. Neben dem eigenen Zimmer nutzen die Bewohner auch die Gemeinschaftsräume. Durch die gemeinsame Finanzierung von bestimmten Leistungen wie der Hausreinigung wird es für den Einzelnen günstiger. Bei überwiegend pflegebedürftigen, kranken oder dementen Wohngruppenmitgliedern unterstützen neben Angehörigen Pflege-, Hauswirtschafts- und Präsenzkräfte die Gemeinschaft.

Eine besondere Form sind die ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Pflegewohngemeinschaften. Für Personen mit einem hohen Betreuungs- und Unterstützungsbedarf, wie zum Beispiel demenzkranke Menschen, kann diese Wohnform eine Alternative zum Pflegeheim sein. Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, haben unabhängig von der pflegerischen Versorgung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen pauschalen Wohngruppenzuschlag. Mit dem Betrag wird eine Betreuungsperson finanziert, die durch die Mitglieder der WG gemeinschaftlich beauftragt ist, allgemeine organisatorische, verwaltende oder betreuende Tätigkeiten durchzuführen oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten. Zur altersgerechten Anpassung der Wohnung zahlen die Pflegekassen Zuschüsse in bestimmter Höhe. Zusätzlich zu diesen Zuschüssen gibt es bei der Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe befristet eine einmalige Anschubfinanzierung zur barrierearmen Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung.

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