Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt Einreise, Aufenthalt, Arbeitserlaubnisrecht und Aufenthaltsbeendigung von Ausländer_innen in Deutschland. Das Gesetz gilt für alle, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates. Die Regelungen im Aufenthaltsgesetz werden von den zuständigen Behörden, insbesondere den Ausländerbehörden umgesetzt.
	
	
	
			
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					Sozialrecht für Ausländer verstehen nur Spezialisten
				
					Ob Ausländer(innen) in Deutschland einen Anspruch auf soziale Leistungen haben – und wenn ja, auf welche –, hängt von ihrem Aufenthaltstitel ab. Dabei gibt es eine Fülle von Sonderregelungen, die für den Einzelnen kaum zu überblicken sind.
					
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