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Glossar: Migration

Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt Einreise, Aufenthalt, Arbeitserlaubnisrecht und Aufenthaltsbeendigung von Ausländer_innen in Deutschland. Das Gesetz gilt für alle, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates. Die Regelungen im Aufenthaltsgesetz werden von den zuständigen Behörden, insbesondere den Ausländerbehörden umgesetzt.

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