Ein Service des Lambertus-Verlags

Glossar: Migration

Fiktionsbescheinigung

Eine Fiktionsbescheinigung erhalten Ausländer_innen, die einen Antrag auf Erteilung oder auf Verlängerung einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis gestellt haben und deren Antrag noch nicht entschieden wurde. Wird der Antrag rechtzeitig gestellt, gilt der Aufenthalt bis zu einer Entscheidung über den Antrag als rechtmäßig und erlaubt. Wird der Antrag verspätet gestellt, gilt der Aufenthalt in der Regel nur als geduldet.