Das Ausländerrecht regelt, unter welchen Umständen Ausländer_innen einreisen und sich in Deutschland aufhalten dürfen. Es legt auch fest, unter welchen Bedingungen ein Ausländer_innen, von denen eine Gefahr ausgeht, nicht einreisen dürfen oder wieder ausreisen müssen. Diese Regelungen finden sich vorrangig im Aufenthaltsgesetz. Da Ausländer_innen mit einer EU-Staatsangehörigkeit freizügigkeitsberechtigt sind, gilt für sie vorrangig das Recht der EU und das Aufenthaltsgesetz nur in Ausnahmefällen.
Mehr dazu auf caritas.de:
„Flüchtlinge wissen oft nicht, was relevant ist“
Für Flüchtlinge und Asylsuchende gelten viele Gesetze. Die meisten sind nur schwer zu verstehen – vor allem, wenn man kein Deutsch kann. Rechtsanwälte wie Michael Koch bieten kostenlose Beratungen im Ausländer- und Asylrecht an.
Mehr