Ein Service des Lambertus-Verlags

Glossar: Migration

Nationales Visum

Ein Visum für die Einreise und einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten wird als nationales Visum ausgestellt. Es berechtigt - anders als ein Schengenvisum - nur zum Aufenthalt in Deutschland. Je nach geplanten Aufenthaltszweck müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. In der Regel muss es bei der deutschen Botschaft im Heimatland beantragt werden und die zuständige Ausländerbehörde vor Erteilung des Visums ihre Zustimmung erteilen.

Verwandte Einträge