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Glossar: Migration

Aufnahmeeinrichtung

Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, durchlaufen einen mehrstufigen Prozess der Aufnahme, Verteilung und Unterbringung. Nach ihrer Ankunft in Deutschland werden sie einem Bundesland zugewiesen. Die Bundesländer unterhalten Aufnahmeeinrichtungen, in denen Menschen während der ersten Schritte ihres Asylverfahrens untergebracht werden.

Bei allen bestehenden Unterschieden handelt es sich bei den Aufnahmeeinrichtungen um Großunterkünfte mit eingeschränkten Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Wenn die Verpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen zu leben, endet, schließt sich für Schutzsuchende die kommunale Unterbringung an, die regelmäßig in Gemeinschaftsunterkünften erfolgt.

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