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Glossar: Migration

Subsidiärer Schutz

Den subsidiären Schutz erhalten Personen, denen im Rahmen des Asylverfahrens weder der  Flüchtlingsschutz  im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention noch die Asylberechtigung im Sinne des Grundgesetzes zuerkannt wurde und denen im Herkunftsland  ein ernsthafter Schaden droht, wie die Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen bewaffneter Konflikte.

Subsidiär Geschützte genießen Schutz auf der Basis des EU-Rechts. Personen, die den subsidiären Schutz innehaben, erhalten uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und haben Anspruch auf einen Integrationskurs. Subsidiär Schutzberechtigte können den Familiennachzug ihrer Kernfamilie beantragen, wenn dafür humanitäre Gründe vorliegen.

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