Ein Service des Lambertus-Verlags

Glossar: Sozialrecht, Migration

Asylsuchende

Mit dem Begriff Asylsuchende werden allgemein Ausländer_innen beschrieben, die politisches Asyl im Sinne des Grundgesetzes (Art. 16a GG) oder internationalen Schutz suchen, also Flüchtlingsschutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention:

1.) aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen der Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, oder

2.) subsidiären Schutz wegen drohendem ernsthaften Schaden, wie die Todesstrafe, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Bestrafung, eine Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen bewaffneter Konflikte.

Wer in Deutschland einen Asylantrag stellen will, wird zunächst in einer Aufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes untergebracht. Den Asylantrag stellen die Schutzsuchenden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Von dieser Behörde erhalten sie auch den Bescheid über die Anerkennung oder Ablehnung ihres Antrags. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelten sie als Asylsuchende.

Verwandte Einträge
Mehr dazu auf caritas.de:
Was tut die Caritas in Deutschland für geflüchtete Menschen?

Die Caritas unterstützt Menschen, die besonderen Schutz und Unterstützung brauchen. Dazu gehören auch Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen mussten. Die Caritas leistet mit den Angeboten des Migrationsdienstes direkte Unterstützung, setzt sich ... Mehr

Sozialrecht