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Glossar: Migration

Duldung

Ausländerinnen und Ausländer ohne Aufenthaltsrecht  oder ohne Freizügigkeitsrecht sind in Deutschland nicht aufenthaltsberechtigt und müssen ausreisen oder können abgeschoben werden. Eine Duldung bedeutet die Aussetzung der Abschiebung, wenn die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Die Duldungsgründe können sehr vielfältig sein.

Eine Duldung ist keine Berechtigung zum Aufenthalt, der Aufenthalt ist aber nicht mehr als illegal strafbar. Die Ausreisepflicht bleibt bestehen. Eine Duldung berechtigt nicht zur Wiedereinreise, weil sie bei der Ausreise erlischt.  Eine besondere Form der Duldung ist die Ausbildungsduldung.

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