Ein Service des Lambertus-Verlags

Glossar: Migration

Aufenthaltskarte

Eine Aufenthaltskarte bekommen freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von EU- oder EWR-Bürger_innen, die selbst keine EU- oder EWR-Bürger_innen sind, von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben (§ 5 Abs. 1 FreizügG/EU).

Verwandte Einträge