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Glossar: Migration

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis gewährt Ausländer_innen ein unbefristetes und zweckunabhängiges Recht zum Aufenthalt in Deutschland. In der Regel muss ein längerer Aufenthalt mit einer Aufenthaltserlaubnis vorausgegangen sein. Die Niederlassungserlaubnis wird auf Antrag erteilt und es müssen je nach dem letzten Aufenthaltsgrund (z.B. Familienzusammenführung, humanitäre Aufnahme, Arbeit) verschiedene Voraussetzungen wie die Sicherung des Lebensunterhaltssicherung und der erfolgreiche Besuch eines Integrationskurses erfüllt sein.

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