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Glossar: Migration

Freizügigkeit für EU-Bürger_innen

Etwa jede/r dritte in Deutschland lebende Ausländer_in kommt aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen  Union (EU). Auf Grundlage des Freizügigkeitsrechts können sie sich frei bewegen. Als Unionsbürger_innen genießen sie eine weitgehende Gleichstellung mit Deutschen und haben ein Wahlrecht bei Kommunalwahlen und der Wahl zum EU-Parlament. Unterstützung in migrationsspezifischen Fragen erhalten sie bei der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer.  

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Europäische Union: Freizügigkeit der Unionsbürger und Zugang zu Transferleistungen

Die Arbeitshilfe des Deutschen Caritasverbandes stellt kurz die Rechtsgrundlagen dar und erläutert die Unionsbürgerrechte. Behandelt werden Fragen der Reisefreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie der Niederlassungsfreiheit. Weiter werden die spezifischen Rechte und Zugangsprobleme mit Blick auf soziale Leistungen aufgezeigt. (Stand: Oktober 2018)

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