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Glossar: Migration

Menschenhandel

Als Menschenhandel werden unterschiedliche Ausprägungen der planmäßigen Ausbeutung von Menschen bezeichnet. Umfasst sind die Ausnutzung der Prostitution oder andere Formen sexueller Ausbeutung, die Ausbeutung der Arbeitskraft, die Ausnutzung von Bettelei, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder der Sklaverei ähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen. Bestraft wird nicht nur die Ausbeutung an sich, sondern alle Formen der Anwerbung, des Transports und der Unterbringung von Personen, die zum Zweck der Ausbeutung unter Ausnutzung einer Zwangslage oder von Hilflosigkeit stattfinden. Auch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder Nötigung, Entführung, Betrug, Täuschung oder Missbrauch von Macht können eine Rolle spielen.

Menschenhandel kann grenzüberschreitend sein, muss dies aber nicht. Ein Kriterium des Menschenhandels kann es beispielsweise sein, dass sich die Hilflosigkeit aus einem Aufenthalt in einem für das Opfer fremden Land (z.B. Deutschland) ergibt. Bei Personen unter 21 Jahren wird generell das Ausnutzen von Hilflosigkeit unterstellt, wenn es zu Ausbeutungssituationen kommt.

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Miteinander leben - Kapitel 9

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