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Glossar: Sozialrecht

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist ein Teil des gesetzlichen Sozialversicherungssystems und greift, wenn jemand arbeitslos wird. Er/sie erhält dann Arbeitslosengeld I, wenn er/sie über einen Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Pflichtversichert sind alle abhängig Beschäftigten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Selbständige sich freiwillig versichern.

 

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