Ein-Euro-Job oder Zusatzjob ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung, kurz AGH.
Mit dieser Eingliederungsmaßnahme sollen langzeitarbeitslose Menschen wieder an eine Erwerbstätigkeit herangeführt werden.
Die Tätigkeit muss zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Sie darf reguläre Arbeitsplätze nicht verdrängen.
Zwischen dem Anbieter der Maßnahme und dem:der Teilnehmer:in entsteht kein Arbeitsverhältnis. Der Teilnehmer erhält keinen Arbeitslohn, sondern eine so genannte Mehraufwandsentschädigung. Damit sollen die Aufwendungen ausgeglichen werden, die im Zusammenhang mit einer Beschäftigung entstehen (z.B. Fahrtkosten oder Kosten für Berufskleidung).
Die Aufwandsentschädigung beträgt in der Regel zwischen einem und zwei Euro pro Stunde. Sie wird nur für tatsächlich geleistete Stunden gezahlt. Die Teilnehmer:innen erhalten weiterhin Bürgergeld. Die Aufwandsentschädigung wird nicht darauf angerechnet.
	
	
	
			
				
		
			
				
					Die Job-Perspektive der Caritas hilft wieder auf die Beine
				
					Langzeitarbeitslos, über 50, chronisch krank heißt heute: kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Mit dem Beschäftigungszuschuss für Arbeitgeber gibt es die Möglichkeit, auch  länger Arbeit zu haben und sich zu stabilisieren, wie eine Umfrage der ...
					
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					Eingliederung ins Arbeitsleben neu geregelt
				
					Der folgende Beitrag informiert über aktuelle Gesetzesänderungen bei der Grundsicherung und der Arbeitsförderung. Neben Flexibilisierungen gibt es aus Sicht der Caritas auch Rückschritte, weil sinnvolle Förderinstrumente künftig entfallen.
					
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					Eingliederungshilfe muss Vorrang vor Pflege haben
				
					Es klafft ein breiter Graben zwischen SGB XI und SGB XII. Für Menschen mit Behinderung greifen im Alter oft nur Leistungen zur körperlichen Pflege, der Aspekt der Teilhabe, also Leistungen der Eingliederungshilfe, bleibt außen vor.
					
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					Auch wer keine Arbeit hat, kann sich einbringen
				
					Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) hat zum 1. Juli 2011 den Zivildienst abgelöst. Es zeichnet sich ab, dass sich auch viele ALG-II-Bezieher für den BFD interessieren. Zu Freibeträgen, Fahrtkosten, Verpflegung oder Zumutbarkeit sind Informationen ...
					
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					Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitslosengeld II
				
				    Das Merkblatt klärt über die wichtigsten Besonderheiten und Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld auf. Es informiert auch über zusätzliche Ein-Euro-Jobs.
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