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Glossar: Sozialrecht

Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder aus einkommensarmen Familien bekommen bestimmte Leistungen vom Staat, damit sie an möglichst vielen schulischen, freizeitlichen und kulturellen Aktivitäten teilnehmen können. Schüler und Schülerinnen, die unter 25 Jahre alt sind, erhalten Leistungen für Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, die Schülermonatskarte, den Nachhilfeunterricht und das Mittagessen in der Schule. Für eine Vereinsmitgliedschaft und Freizeitaktivitäten erhalten junge Menschen einen Betrag von 15 Euro monatlich. Wenn die Kinder zusätzliche Ausstattung für die Mitgliedschaft im Verein oder die Teilnahme an dem Freizeitaktivitäten (zum Beispiel Musikinstrumente und Schutzkleidung für bestimmte Sportarten) benötigen, können die notwendigen Kosten ebenfalls übernommen werden.

In der Regel werden diese Bedarfe als Sach- und Dienstleistungen (insbesondere mittels personalisierter Gutscheine oder Direktzahlungen an Anbieter) gewährt. Geld wird nur in Ausnahmefällen zur Verfügung gestellt, zum Beispiel wenn der Antrag nicht rechtzeitig gestellt werden kann und man in Vorleistung treten muss. 

Die Bildungs- und Teilhabeleistungen bekommen Kinder, deren Eltern folgende Leistungen beziehen: Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Kinderzuschlag oder Wohngeld.

 

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Mehr dazu auf anderen Internet-Seiten:
Familienportal des Bundesfamilienministeriums

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