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Glossar: Sozialrecht

Darlehen (Grundsicherungsgeld)

Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) erhält, bekommt einen monatlichen Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt, den sogenannten Regelbedarf. Damit müssen die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich wirtschaften und auch größere Ausgaben (Kleidung, Schuhe, Reparaturkosten ...) bestreiten. Wem das nicht gelingt oder wer unvorhersehbare Kosten begleichen muss, etwa eine Stromnachzahlung, kann beim Jobcenter ein zinsloses Darlehen beantragen. Das Darlehen wird getilgt, indem monatlich in der Regel fünf Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs einbehalten und entsprechend weniger ausgezahlt werden. Bei einem Regelbedarf von 563 Euro (Stand 2026) sind das monatlich 28,15 Euro, bis der geliehene Geldbetrag vollständig zurückgezahlt wurde.

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