Das Sozialgeld soll das Existenzminimum von Personen sichern, die selbst nicht erwerbsfähig sind, aber mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das sind vor allem Kinder.
Der Antrag auf Sozialgeld wird in der Regel zusammen mit dem Antrag auf Grundsicherungsgeld beim zuständigen Jobcenter gestellt.
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