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Glossar: Sozialrecht

Krankengeld

Das Krankengeld ist eine Lohnausfallleistung, die von der Krankenkasse gezahlt wird. Wer krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist oder stationär im Krankenhaus oder einer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung behandelt wird, hat Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und höchstens 91,88 Euro täglich. Wegen derselben Krankheit kann Krankengeld für bis zu 78 Wochen in drei Jahren beansprucht werden. Versicherte haben zudem einen Anspruch auf Krankengeld, wenn ihr unter zwölf Jahre altes Kind erkrankt ist oder ihr Kind aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Voraussetzung ist, dass die:der Versicherte zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege seines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben muss und eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann.

 

Sozialrecht