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Glossar: Sozialrecht

Verdeckte Armut

Es kommt vor, dass Menschen wegen ihres geringen Einkommens und Vermögens zwar einen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben, sie diese Leistungen aber nicht beantragen. Dafür kann es mehrere Gründe geben: Manche wissen nicht, dass sie Leistungen bekommen könnten, andere verzichten vielleicht aus Scham auf die Unterstützung. Manche befürchten vielleicht, dass ihre Verwandten vom Amt herangezogen werden, um Unterhalt zu leisten. Diese Menschen leben in sog. verdeckter Armut, denn sie verfügen über ein Einkommen unterhalb des Niveaus der staatlichen Existenzsicherung.

Das Phänomen der verdeckten Armut spielt eine Rolle bei der Bemessung des Regelbedarfs. Derzeit werden auch die verdeckt Armen in der Referenzgruppe für den Regelbedarf berücksichtigt, obwohl sie ein Einkommen unterhalb des Grundsicherungsniveaus haben. Das führt zu einem verfassungswidrigen Zirkelschluss bei der Berechnung. Die Caritas fordert daher, dass diese Menschen nicht als Referenz herangezogen werden dürfen. 

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