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Glossar: Sozialrecht

Kommunale Träger

Unter "Kommunalen Trägern" versteht man die Landkreise und kreisfreien Städte.

Die kommunalen Träger finanzieren einen Teil des Bürgergelds:

  • Unterkunft und Heizung,
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe,
  • einmalige Leistungen (z.B. Erstausstattung für die Wohnung oder für Schwangerschaft und Geburt) sowie
  • Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung.

 

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