Wer Grundsicherungsgeld bekommt, muss sich an bestimmte Pflichten halten. Wer sie verletzt, muss mit Sanktionen rechnen.
Ein Grundsicherungsgeld-Empfänger verletzt seine Pflicht, wenn er (obwohl schriftlich über die Folgen seines Handelns aufgeklärt)
- sich weigert, sich eigenständig und aktiv um eine Arbeit zu bemühen,
- sich weigert, eine ihm angebotene Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen oder fortzuführen
- eine angebotene Maßnahme, die dazu dienen soll, ihn wieder in die Arbeitswelt zu integrieren, nicht antreten will oder abbricht.
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