Stiftungen haben häufig neben dem rechtlich vorgeschriebenen Vorstand noch ein zweites, freiwilliges Stiftungsorgan. Dessen Namen kann der Stifter frei wählen: Beirat, Stiftungsrat oder Kuratorium. Aufgaben und Zusammensetzung des Beirats regelt wie bei jedem Stiftungsorgan die Stiftungssatzung.
Eine eigene Stiftung zu gründen oder eine bestehende Stiftung zu unterstützen bedeutet, Sie hinterlassen eine nachhaltige Spur der Menschlichkeit auf diesem Planeten. Mehr